DLRG Bootsführerschein A
Einsatzgebiet
Der DLRG-Bootsführerschein A gilt für den gesamten Binnenbereich; er umfasst die Bundes- und Landesgewässer, sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.
DLRG-Bootsführer A werden überall dort eingesetzt, wo die DLRG den Wasserrettungsdienst an Binnengewässern durchführt. Ihre Aufgabe ist es, Erholungssuchende am, im und auf dem Wasser vor Gefahren zu schützen und sie im Notfall zu retten bzw. ihnen Unterstützung zur Sicherung ihrer Boote zu geben.
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter 18 Jahre
- längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mindestens zwei Jahre Wasserrettungsdienst, davon mindestens ein Jahr Bootsdienst)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Modul (401) "Basisausbildung Einsatzdienste"
- Modul (402) "Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“
- Modul (404) "Einsatz in Küstengewässern"
- körperliche und geistige Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang "Bootsführerschein A"
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden
Alle Voraussetzungen müssen spätestens zur Prüfung erbracht und belegt sein.
Theoretischen Prüfung
- verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Regeln für den Betrieb von DLRG-Motorrettungsbooten
- Bootskunde
- Motorenkunde
- Seemannschaft
- Sicherheit auf Booten
- Ausrüstung
- DLRG-Boote im Einsatz
- Umweltschutz
- Wetterkunde
Praktische Prüfung
- An- und Ablegen
- Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenztem Raum
- Schleppen (in Kiellinie und längsseits)
- Wenden auf engem Raum
- Mann über Bord Manöver
- Ankern
- Hilfeleistung (Segelboot oder Segelsurfeinrichtung)
- Knoten
- Belegen von Pollern und Klampen, Aufschießen einer Leine
- Motorenkunde
- Kenntnisse über die Rettungsweste